Datenschutzbeauftragter: Keine Auswertung der Contact-Tracing-Daten – auch nicht bei Sexualdelikten - 20 Minuten
20 Minuten - 27.09.2022
In den frühen Morgenstunden des 29. Oktobers kam es in Basel in der Lohweg-Unterführung zu einem Sexualdelikt. Ein 20-jähriger Afghane soll dort nach einem Clubbesuch eine junge Frau vergewaltigt haben. Das Basler Strafgericht sprach ihn im Mai dieses Jahres allerdings vom Tatvorwurf frei. Im Zweifel für den Angeklagten, aber nicht, weil es von seiner Unschuld überzeugt war. Etwas sei passiert, doch weder der Beschuldigte noch das Opfer machten im Verfahren kohärente Angaben über das Tatgeschehen.
Unmittelbar nach der Tat, als die Fahndung nach dem Beschuldigten noch lief, wurde die Frage aufgeworfen, ob die Contact-Tracing-Daten zur Ergreifung des Tatverdächtigen von der Basler Staatsanwaltschaft ausgewertet wurden. Denn: Der mutmassliche Täter und das Opfer feierten zuvor in der gleichen Bar, wo sie wegen der damals geltenden Corona-Massnahmen ihre Kontaktdaten hinterlegen mussten. Die Staatsanwaltschaft hüllte sich zu dieser Frage in Schweigen.
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